Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.
Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach zu den telefonischen Sprechzeiten unter 0921 50705450 an oder schreiben eine E-Mail an niessen.norbert@gmx.de.
In der Regel werden Termine im Rahmen unserer Sprech- und Ambulanzzeiten vereinbart, wir sind in Notfällen aber auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vorher ab.
Die Übernahme der Psychotherapiekosten für eine Kurzzeitpsychotherapie durch Ihre Krankenkasse ist in der Regel unproblematisch. Falls Sie dazu Fragen haben, setzen Sie sich hierzu mit uns telefonisch unter 0921 50705450 oder via E-Mail unter niessen.norbert@gmx.de in Verbindung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, ist die Psychotherapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten für Ihre
Psychotherapie. Sie müssen allerdings unbedingt Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen.
Sie haben die Möglichkeit, bei jedem Psychotherapeuten dreimal eine "Psychotherapeutische Sprechstunde" a 50min zu besuchen, ein zweimaliger Besuch ist Voraussetzung für jede Art einer weiterführenden Behandlung. Über den Besuch erhalten Sie von Ihrem Psychotherapeuten eine Bescheinigung.
Im Anschluß an eine zweimalige "Psychotherapeutische Sprechstunde" kann eine Akuttherapie mit 12 Sitzungen a 50min oder 24 Sitzungen a 25min durchgeführt werden. Diese Akuttherapie ist bei der Krankenkasse nur anzeigepflichtig, muss jedoch nicht von der Krankenkasse genehmigt werden.
Dagegen ist eine Kurzzeit- oder Langzeit-Psychotherapie eine „antragspflichtige Leistung“. Hierzu sind zwei weitere Probesitzungen („probatorische Sitzung“) vor Beginn einer
"Psychotherapie" erforderlich. Für diese "Psychotherapie" müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen. Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie beim
Psychotherapeuten. In der Regel übernehmen Psychotherapeuten für Sie diese verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben.
Über die Genehmigung der Psychotherapie erhalten sie und Ihr Psychotherapeut von der Kasse in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Zusage. Drei Wochen nach Antragstellung gilt ein Antrag auch ohne Bescheid der Krankenkasse als genehmigt.
Die dann mögliche "Psychotherapie" gliedert sich in eine
Kurzzeit-Psychotherapie 1, mit 12 Sitzungen a 50min, im Anschluß kann ein zusätzliches Stundenkontingent von weiteren 12 Sitzungen beantragt werden (Kurzzeit-Psychotherapie 2).
Eine zuvor durchgeführte Akuttherapie wird jedoch auf die Kurzzeittherapie angerechnet, so dass das Stundenkontingent der Kurzzeitpsychotherapie 1 entfällt und gleich mit der Kurzzeitpsychotherapie 2 fortgefahren wird.
Um diese Genehmigung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten, müssen Psychotherapeuten bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Sie brauchen
Sie klären möglichst gleich beim ersten Kontakt mit einem Psychotherapeuten, ob eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse möglich ist. In der Regel lässt sich dies auch bereits vor dem ersten Kontakt herausfinden:
Eine Kurzzeittherapie umfasst insgesamt somit 24 Sitzungen a 50 Minuten mit in der Regel ein- bis zweiwöchigem Abstand. Das Intervall verlängert sich bei fortgeschrittener Therapie.
Eine Therapie kann verlängert werden.
Um eine "Langzeit-Psychotherapie" zu erhalten, ist ein erneuter Antrag notwendig. Die dann genehmigungsfähigen Stundenkontingente sind je nach Psychotherapieverfahren unterschiedlich:
Analytische PT 180 Std., Verhaltenstherapeutische PT und. Tiefenpsychologische- PT 60 Std.
Allerdings sind nicht alle Psychotherapeuten bereit, den erforderlichen aufwendigen Verlängerungsantrag zu erstellen. Am Besten klären Sie das gleich beim ersten Kontakt.
Die gesetzlichen Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen, die für jeden kostenfrei ist.
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was der Versicherte und seine Versicherung vertraglich vereinbart haben.
Viele private Krankenversicherungen lehnen einen Versicherungsschutz für psychisch kranke Menschen ab oder schränken die Leistungen im Fall einer psychischen Erkrankung ein.
Da Sie sowieso auch bei Ihrer PKV eine Psychotherapie vorab beantragen sollten, empfiehlt es sich, abzuklären:
Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren („Richtlinienverfahren“). In der Regel wird auch nur erstattet, wenn die erforderliche Approbation vorliegt. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Beihilfe
Für Beamte und mitversicherte Angehörige übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten (50-70 %) für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten.
Auch hier muss vor der Psychotherapie bei der zuständigen Beihilfestelle ein
"Antrag auf Psychotherapie"
angefordert werden.
Diesen mehrseitigen Antrag geben Sie nach Unterschreiben der Schweigepflichtsentbindung (das ist Ihr einziger, aber unbedingt erforderlicher Beitrag) an Ihren Psychotherapeuten weiter, der dann einen anonymisierten ausführlichen Bericht zum Antrag an die Beihilfestelle einschickt. Dieser in einem gesonderten Umschlag eingereichte Bericht wird von der Beihilfestelle ungeöffnet an einen Gutachter weitergeleitet, der außer einer Chiffre (Geburtsdatum und Anfangsinitialen) keinerlei weitere Erkennungsmerkmale erhält. Zu dieser Chiffre nimmt der Gutachter dann zustimmend oder ablehnend gegenüber der Beihilfestelle Stellung. Die Beihilfestelle informiert Sie dann über eine entsprechende Genehmigung und die genehmigte Sitzungsanzahl oder über die Ablehnung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Psychotherapeutische Praxis Norbert Nießen
Oswald-Merz-Str. 3
95444 Bayreuth
Rufen Sie einfach zu den Sprechzeiten an: 0921 50705450
("Unbekannt" wird abgewiesen) oder nutzen sie unser Kontaktformular.
Die Balintgruppen
finden vorwiegend in Präsenz und nur zum Teil online statt!
LongCovid-Gruppe:
Bitte melden Sie sich über meine E-Mail-Adresse oder das Kontaktformular an und teilen Sie mir Termine mit, an denen Sie erreichbar sind.
Im Notfall erreichen Sie mich über meine E-Mail-Adresse oder das Kontaktformular.
Ansonsten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. tel.:0921/1500091
oder an 116117
weitere Ambulanz-Angebote meiner Kollegen finden Sie unter:
in: psychotherapeutische Am- bulanz (offene Sprechstunde)
Terminservicestelle der KVB
116117
Vermittlung von psychotherapeutischen Sprechstunden und ggf. Akutbehandlung über die Terminservicestelle der KVB.
Erreichbar ist die TerminservicestellePsychotherapie jeweils Mo.bis Fr.
von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr